Cardiff-Prozess
Der Europäische Rat hat im Juni 1998 in Cardiff beschlossen, dass verschiedene Gruppen des Ministerrats für ihre Aufgabengebiete eigene Umweltstrategien erarbeiten sollen. Damit sollte die Voraussetzung zur Erfüllung des Artikels 6 des EG-Vertrags geschaffen werden, der die Berücksichtigung des Umweltschutzes in allen Politikbereichen vorschreibt.


