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Denkmalschutz

Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache. In Österreich und der Schweiz ist er eine Bundesangelegenheit. Die untersten deutschen Denkmalschutzbehörden sind in den Kommunen oder Landkreisen angesiedelt. Der Denkmalschutz soll kulturell wertvolle Gebäude und Gebäudeensembles vor willkürlichen Veränderungen bewahren. Da Solaranlagen sichtbare Veränderungen an Gebäuden sind, ist es sinnvoll, sich bei der Nachrüstung eines alten Gebäudes mit einer Solaranlage rechtzeitig mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Eine Solaranlage bedeutet weniger Schadstoffe als eine konventionelle Heizung und ist damit auch ein gutes Argument für den Denkmalschutz.