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Neue Fördersätze für Solarkollektoren seit 01.01.2012

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche:

  • zur Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung
  • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

Hinweis: Leider sind Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.

 

Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.

 

Quelle sowie detaillierte Infos unter www.bafa.de